Die Klägerin leitet die gegenüber den beklagten Bankorganen eingeklagten Verantwortlichkeitsansprüche aus Kreditausleihungen her, welche an insgesamt sechs Kreditnehmer ‑ an fünf Unternehmen sowie den Eigner von zwei dieser Unternehmen – gewährt worden waren (act. 93 Rz. 415). Im Folgenden wird als erstes dargelegt, wie die betreffenden Kreditgeschäfte im Einzelnen abgelaufen sind. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| |