__ vertreten demgegenüber den Standpunkt, bei den fraglichen Kreditvergaben habe es sich um bankübliche Alltagsgeschäfte gehandelt und damit eben gerade nicht um organtypische Aufgaben (act. 314 Rz. 221-244; act. 317 Rz. 133-157). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 4.2.2 Dieser Ansicht von G.______ und H.______ kann nicht gefolgt werden.