So ist seine Zugehörigkeit zur Geschäftsleitung ab 1. August 2006 in dem von ihm selber eingereichten (modifizierten) Arbeitsvertrag vom 10. Juli 2006 festgehalten (act. 148/12 Ziff. 2); auch hat er in einem Schreiben an die Eidgenössische Bankenkommission ausgeführt, ab 1. August 2006 Mitglied der Geschäftsleitung gewesen zu sein (act. 95/22 S. 2).