88 S. 10 ff. E. 3.2. die einlässliche Begründung zur Anwendbarkeit der aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsbestimmungen gemäss Art. 752‑760 OR aufgrund der Verweisungsnorm in Art. 39 Abs. 1 aBankG). Die beiden eben genannten Beklagten bestreiten im Berufungsverfahren erneut, bei der GLKB eine Organstellung im Sinne von Art. 754 OR bekleidet zu haben (act. 314 Rz. 195 ff.; act. 317 Rz. 111 ff.), nachdem sie mit diesem Einwand vor Vorinstanz nicht durchgedrungen waren (act. 290 S. 37 f. E. 15).