Mit Schreiben vom 3. November 2016 (act. 444) erklärte das Obergericht den umfangreichen Schriftenwechsel für abgeschlossen und kündigte den Parteien die materielle Behandlung der Streitsache an. Bereits zuvor, mit Schreiben vom 31. August 2016 (act. 430), wurde den Parteien die Besetzung des Gerichts bekannt gemacht, wobei allerdings in der Folge eine Oberrichterin zufolge Rücktritts zu ersetzen war, was den Parteien ebenfalls angezeigt worden ist (act. 455). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.4.4