Die früheren Bankräte sowie die ehemaligen Mitglieder der Geschäftsleitung und die Revisionsstelle beantragen alle im Hauptstandpunkt die vollständige und kostenfällige Abweisung der gegen sie erhobenen Haftungsklage. Die Klägerin ihrerseits begehrt in ihrer Berufung an, es sei ihre (Teil)Klage im Umfang von CHF 33‘923‘248.00 sowie EUR 650‘507.00 zuzüglich Zins gutzuheissen und seien die Beklagten je nach Massgabe ihrer individuellen Mitverantwortlichkeit zur solidarischen Haftbarkeit zu verpflichten.