Die Glarner Kantonalbank (Klägerin) reichte am 16. Juli 2010 beim Kantonsgericht Glarus eine Teilklage über eine Forderung in der Höhe von CHF 38‘795‘698.‑ ein (act. 2). Im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens reduzierte sie ihre Forderung auf CHF 35‘751‘315.‑ (Hauptbegehren) bzw. CHF 34‘774‘164.‑ sowie EUR 650‘507.‑ (Eventualbegehren) (act. 170 S. 3 f.). Mit ihrem Forderungsbegehren macht die Klägerin Schadenersatz geltend für Verluste, die sie nach ihrer Darstellung erlitten hat konkret im Zusammenhang mit sechs Kreditengagements, die in den Jahren 2005 bis 2007 getätigt wurden (act. 28 S. 5 Ziff. 6 f.; act. 93 Rz. 16).