{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2018-06-06", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2015-00024_2018-06-06.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=955&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=9&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "b6396e90d03f8cf7c4c73365175d0893"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2015.00024", "OGZ.2018.103"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 06.06.2018 OG.2015.00024 (OGZ.2018.103)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 06.06.2018 OG.2015.00024 (OGZ.2018.103)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 06.06.2018 OG.2015.00024 (OGZ.2018.103)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:48:40", "Checksum": "afe0f3cf59873e3451cac8b8d3723657", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 06.06.2018 OG.2015.00024 (OGZ.2018.103)\nRegeste:\nForderung\n\n\nDie „anerkannten Bankgrundsätze“ sind im Gesetz nicht definiert. Indes ist in der Fachliteratur zum Bankgeschäft eingehend erörtert, wie bei der Kreditprüfung vorzugehen ist; umschrieben sind dabei die elementaren Regeln der banküblichen Sorgfalt, welche bei Kreditgeschäften anzuwenden ist, um das jedem Kreditgeschäft anhaftende Risiko möglichst gering zu halten. Diese grundlegenden Mechanismen und Vorgehensweisen bei der Kreditvergebung bilden sozusagen die \"anerkannten Bankgrundsätze\" ab. Das Wissen um diesen bankgeschäftsüblichen Standard muss bei Personen, die in der Bankbranche im Kreditwesen tätig sind, vorausgesetzt werden. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nVoraussetzung jeder Kreditgewährung und damit Gegenstand der Kreditprüfung sind die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Jede Kreditgewährung ist für die Bank immer mit bestimmten Risiken verbunden. Das Risiko kann in der Person des Kreditnehmers bzw. in den besonderen Umständen seiner Geschäftstätigkeit liegen (Bonitätsrisiko). Ausserhalb der Person des Schuldners kann das Risiko in bestimmten Umständen oder in Gesetzmässigkeiten eines bestimmten Wirtschaftszweiges (Branchenrisiko) oder in verschiedenen Währungen liegen. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nIm Rahmen der Kreditfähigkeit prüft die Bank insbesondere, ob die Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätssituation des Kreditnehmers diesem voraussichtlich die Bezahlung der Zinsen sowie die Amortisation des Kredits erlauben wird. Diese Prüfung ist naturgemäss dort schwierig, wo Zukunftsprognosen gemacht werden müssen und wenig entsprechende Anhaltspunkte bestehen, namentlich bei neu gegründeten Unternehmen (Startup) oder bei neuen Produkten und/oder Dienstleistungen des Kreditnehmers. Bei der Kreditprüfung stellt die Bank nicht nur auf die momentanen Verhältnisse im Zeitpunkt des Kreditersuchens ab. Massgebend ist sowohl die Entwicklung in der Vergangenheit als auch – und noch wichtiger – die Entwicklung in naher Zukunft. Dabei spielen eine sorgfältige Budgetierung und ein realistischer Liquiditätsplan des Kreditnehmers für die Bank eine zentrale Rolle. Hierbei ist für die Bank auch der Quervergleich mit anderen Firmen in der gleichen Branche, insbesondere mit Konkurrenten des Kreditnehmers von Bedeutung. Die Bank verlangt deshalb vom Kreditnehmer die Aufarbeitung dieser Informationen in einem entsprechenden Dokument, in der Regel im sogenannten Businessplan. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nBei einem Blankokredit verfügt die Bank definitionsgemäss nicht über besondere bankmässige Sicherheiten, weshalb eine eingehende Kreditprüfung zentral ist. Nur erstklassige Kreditnehmer kommen für Blankokredite infrage. Bei der Prüfung einer Kreditgewährung durch die Bank steht zunächst die Bonität des Kreditnehmers im Vordergrund. Als kreditwürdig gilt ein Kreditnehmer, dessen Verhalten, Charaktereigenschaften, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft im Geschäftsverkehr zu keinen Bedenken Anlass geben (Verhalten in der Vergangenheit). Die Bank muss letztlich beurteilen, ob das kreditsuchende Unternehmen bzw. dessen Geschäftsleitung die nötigen persönlichen Voraussetzungen wie Führungsstärke, Fachwissen, Branchenkenntnis, Charakter usw. mit sich bringen, damit die Unternehmung in der Wirtschaft erfolgreich bestehen kann. Zudem macht sich die Bank auch eingehend mit dem wirtschaftlichen Umfeld des Kreditnehmers, der allgemeinen Konjunkturlage sowie dem Geschäftsgang in der Branche des Kreditnehmers vertraut. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nDie dazu benötigten Informationen und Daten beschafft sich die Bank aus unterschiedlichen Quellen. Eine umfassende Dokumentation des Kreditnehmers ist die unentbehrliche Grundlage für die Gewährung von Blankokrediten. In erster Line setzt sich die Bank eingehend mit der Jahresrechnung und dem Geschäftsbericht des Kreditnehmers auseinander, analysiert dessen Budgets und insbesondere auch dessen Liquiditätsplanung. Wesentlich sind auch die aus dem persönlichen Kontakt und allenfalls der bisherigen Geschäftsbeziehung mit dem Kreditnehmer gewonnenen Erkenntnisse über dessen Fähigkeiten und Leistungen in der Wirtschaft. Mit Ermächtigung des Kreditnehmers holt die Bank ferner Informationen bei Dritten (Amtsstellen und andere Banken) ein. Sodann beschafft sie sich allgemeine Brancheninformationen aus Zeitungen, Fachzeitschriften sowie mittels Recherchen im Internet und holt Auskünfte ein, etwa bei den vom Kreditnehmer angebotenen Referenzen oder allenfalls gar bei der Konkurrenz des Kreditnehmers. |\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|"}