| |||||||||||||||||||||||||| | c) Im Rahmen der weiteren Behandlung der Sache wird die Staatsanwaltschaft insbesondere die zwei strafantragstellenden Polizeibeamten als Auskunftspersonen sowie eventuell einen weiteren Polizeifunktionär als Zeugen einzuvernehmen haben. Sodann wird sie A.______ einzuvernehmen und mit den Aussagen der Polizeibeamten, der Fotodokumentation und dem Videobildmaterial zu konfrontieren haben. Dabei dürfte die genaue Abklärung des Vorwurfs der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte bzw. vielmehr des Vorwurfs der Hinderung einer Amtshandlung den Schwerpunkt der Untersuchung ausmachen.