In Bezug auf die Vorwürfe der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie der Beschimpfung, liegen im Wesentlichen folgende Beweismittel bei den Akten: Polizeirapport vom 18. August 2013 (act. 1/II/1), polizeiliche Einvernahme von A.______ vom 22. Juni 2013 (act. 1/II/2), Fotodokumentation vom Polizeiposten Schwanden und der Arrestzelle (act. 1/II/6), zwei schriftliche Berichte der betreffenden Polizeibeamten (act. 1/II/12 und 13; als Reaktion auf den Ermittlungsauftrag an die Polizei [vor Eröffnung] zur Befragung der Polizeibeamten B.______ / C.______ [act. 1/II/11]), Strafregisterauszug von A.______ (act. 1/III/1).