Demnach ist die Kantonspolizei dem Departement für Sicherheit und Justiz unterstellt (Art. 1 Abs. 1 PolV). Den Führungsstab der Kantonspolizei bilden der Polizeikommandant zusammen mit den ihm direkt unterstellten Abteilungsleitern und Stabsmitarbeitern (Art. 3 Abs. 1 PolV). Die Stellvertreter des Polizeikommandanten rekrutieren sich aus den Direktunterstellten (Art. 3 Abs. 2 PolV). F.______ ist gemäss Staatskalender 2012/2014 sowie gemäss Organigramm des Sicherheits- und Justizdepartements des Kantons Glarus (Stand 1. August 2015) seit mindestens November 2012 Chef bzw. Leiter der Abteilung Spezialdienste der Kantonspolizei Glarus.