___ ausgefüllten Formular werde in der Zeile „Vorfall/Delikt“ der qualifizierte Tatbestand der Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 Abs. 3 StGB aufgeführt, obwohl es sich um einen Fall von Abs. 1 des nämlichen Artikels handle. Daher könnte der Strafantrag ungültig sein. Insbesondere jedoch fehle auf diesem Formular eine Unterschrift mit Ort und Datum im Feld „Strafantrag“; eine solche fände sich nur in den Abschnitten „Strafklage“ und „Zivilklage“. Daher müsse davon ausgegangen werden, dass für die Sachbeschädigung im Eingangsbereich und in der Arrestzelle des Polizeipostens gar kein gültiger Strafantrag vorliege.