Einzig B.______ füllte – neben den Abschnitten der Straf- und Zivilklage – auch den Abschnitt Strafantrag betreffend „Sachbeschädigung/Hinderung einer Amtshandlung/Nichtbefolgen einer Anordnung/Beschimpfung“ aus (act. 1/II/5). Gestützt auf diese Formulare klagte die Staatsanwaltschaft A.______ wegen mehrfacher Sachbeschädigung, geringfügiger Sachbeschädigung, mehrfacher Beschimpfung sowie mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte an (act. 3 i.V.m. act. 2). | |||||||||||||||||||||||||| | b) Die Vorinstanz zog in Erwägung, im von F.______ ausgefüllten Formular werde in der Zeile „Vorfall/Delikt“ der qualifizierte Tatbestand der Sachbeschädigung i.S.v.