Die Strafgerichtskommission des Kantonsgerichts Glarus beschloss mit Urteil vom 23. Dezember 2014, dass das Verfahren wegen mehrfacher Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 Abs. 1 StGB sowie wegen Beschimpfung i.S.v. Art. 177 Abs. 1 StGB (C.______) eingestellt werde. Im Urteil erkannte sie A.______ der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte i.S.v. Art. 285 Ziff. 1 StGB und der Beschimpfung i.S.v. Art. 177 Abs. 1 StGB (B.______) für schuldig. Vom Vorwurf der geringfügigen Sachbeschädigung i.S.v. Art. 144 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 StGB sprach sie ihn frei (vgl. act. 21). | |||||||||||||||||||||||||| | b)