__ beschädigt und die Polizeibeamten C.______ und B.______ wiederholt beschimpft haben. A.______ soll sich so aggressiv verhalten haben, dass er die Polizeibeamten in Angst und Schrecken versetzt und diese an Amtshandlungen gehindert habe. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | 2. A.______ wurde mit Urteil der Strafgerichtskommission des Kantonsgerichts des Kantons Glarus vom 23. Dezember 2014 (act. 21 und 27) der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte im Sinne von Art. 285 Ziff. 1 StGB und der Beschimpfung i.S.v. Art. 177 Abs. 1 StGB (B.______) schuldig gesprochen. Hingegen wurde er vom Vorwurf der geringfügigen Sachbeschädigung i.S.v.