7. | Die Kosten des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens (Gerichtsgebühr von CHF 2‘600.–), die Untersuchungsgebühr von CHF 2‘000.– sowie die in der Untersuchung angefallenen Kosten für einen Arztbericht (CHF 74.40) und eine Telefonüberwachung (CHF 700.–) werden zur Hälfte dem Beschuldigten auferlegt und im Übrigen auf die Gerichtskasse genommen. Die Kosten der in der Untersuchung getätigten DNA-Auswertung von CHF 600.– werden vollumfänglich auf die Gerichtskasse genommen. | | | | |