Damit sind auch die subjektiven Voraussetzungen für die Aussprechung des bedingten Vollzugs der Geldstrafe gegeben. | | 5. Es sind somit keine Gründe ersichtlich, welche gegen die Gewährung des bedingten Strafvollzugs sprechen würden, weshalb der Vollzug der bezüglich der einfachen Körperverletzung ausgesprochenen Geldstrafe aufzuschieben ist. Die wegen Tätlichkeit an C.______ ausgesprochene Busse ist zu vollziehen (Art. 105 Abs. 1 StGB). | | 6. Der bedingte Vollzug einer Strafe wird gemäss Art. 44 Abs. 1 StGB mit einer Probezeit von zwei bis fünf Jahren verbunden.