staatsanwaltliche Einvernahmen erst ab dem 14. Januar 2014 [vgl. act. 1/0/01-18; ähnlich auch der Verteidiger in act. 6 S. 2). Weshalb dem so ist, ist nicht nachvollziehbar. In der Folge erhob die Anklägerin Ende Januar 2014 Anklage (act. 2) und am 18. Juni 2014 fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt (act. 19).