Anlässlich der Berufungsverhandlung ergänzte der Beschuldigte im Wesentlichen (act. 62 S. 4 ff.), er sei am […] in […] (Kosovo) geboren worden und hernach im Jahr 1994, mithin im Alter von zirka zwei Jahren, in die Schweiz gekommen. Seither habe er ständig in […] gewohnt. Er sei kosovarischer Staatsangehöriger und besitze die Niederlassungsbewilligung C für die Schweiz. Nach Primar- und Oberstufe in […] sowie Werkjahr in […] habe er eine Lehre als Detailhandelsassistent begonnen, diese aber nicht abgeschlossen. In der Folge habe er diverse Arbeitstätigkeiten ausgeübt. Derzeit arbeite er wieder (vgl. act. 42 E. V.5.) als Fenstermonteur bei der Firma […].