Angesichts des festgestellten DNA-Mischprofils, d.h. des Vorhandenseins von Spurenmaterial von mehr als einer Person, steht vielmehr u.a. auch die Möglichkeit im Raum, dass eine andere Person den Damenstrumpf benutzte oder am Tatort niederlegte. Selbst wenn feststehen würde, dass der Strumpf wirklich die DNA des Beschuldigten enthält, bestände damit höchstens ein starkes Indiz dafür, dass dieser einmal am Tatort anwesend war (dass der Strumpf trotz leichten Regens offenbar trocken war, spricht dabei in der Tat für eine zeitliche Nähe zur Tatzeit). Entgegen der insofern verkürzten Beweiswürdigung der Vorinstanz (act.