Daraufhin habe er das Licht eingeschaltet und habe gerufen, sie sollen „abhauen“. Dann habe er gehört, wie die Personen – vermutlich zwei – weggerannt seien. Durch das Milchglas der Eingangstüre habe er bloss gesehen, dass ein „kräftiger Typ“ anwesend gewesen sei. D.______ machte somit im unverwertbaren Polizeirapport (act. 1/XVII/03) zwar durchaus realitätsnahe und glaubhafte Aussagen (mit Ausnahme seiner widersprüchlichen Äusserungen betreffend der Anzahl Täter [mehrere „Gestalten“ oder aber ein „kräftiger Typ“]), diese blieben aber insbesondere punkto Aussehen und Statur der mutmasslichen Täterschaft nur äusserst vage. Bezüglich Tatvorgehensweise vermochte D.__