__ sagte nämlich anlässlich der informellen Befragung durch die Kantonspolizei Schwyz am Tatabend sinngemäss offenbar lediglich Folgendes aus (act. 1/XVII/03): Er sei am Schlafen gewesen, als es bei ihm am 24. Oktober 2012 um zirka 22.00 Uhr unerwartet an der Tür geklingelt habe. Er habe ein Riegeln gehört und sei zum Eingangsbereich gelaufen, bewusst ohne das Licht einzuschalten. Dann habe er ein Klirren gehört und das Licht vor der Eingangstüre sei ausgegangen. Er habe dann sehen können, dass „irgendwelche Gestalten“ vor der Eingangstüre gewesen seien und an der Türe und an der Türklinke gedrückt hätten. Daraufhin habe er das Licht eingeschaltet und habe gerufen, sie sollen „abhauen“.