hielt er an der Aussage fest, zur fraglichen Zeit nicht am Tatort in [...] gewesen zu sein. Überhaupt sei er noch nie in [...] gewesen und wisse nicht wo sich dort der […]weg befinde. Auch sonst habe er keine Verbindungen zu [...], weder über die Familie noch über Kollegen. Weshalb in [...] ein Damenstrumpf gefunden wurde, welcher Spuren seiner DNA aufweist, wisse er nicht. | | d) Auch an der Berufungsverhandlung vom 28. August 2015 (act. 62 S. 11 f.; act. 63) sagte der Beschuldigte aus, am 24. Oktober 2012 nicht in [...] gewesen zu sein. Er habe dort auch zuvor nie jemals irgendetwas zu tun gehabt.