Laut dem Nachtragsbericht der Kantonspolizei Schwyz vom 1./23.Juni 2013 bzw. 13. August 2013 betreffend Täterermittlung DNA (act. 1/XVII/06-12) konnte ab dem am angeblichen Tatort polizeilich sichergestellten Damenstrumpf ein DNA-Mischprofil von wahrscheinlich zwei männlichen Personen erstellt werden. Die EDNA-Koordinationsstelle hält fest, dass die DNA-Merkmale des DNA-Profils des Beschuldigten anteilig in diesem Mischprofil erkennbar seien: „Sofern kein eineiiger Zwilling oder ein genetisch naher Verwandter als Spurengeber berücksichtigt werden muss, ergibt sich ein Hinweis für anteilige Spurengeberschaft dieser Person.