63) Aussagen zum „Vorfall 2“. | | 2. a) In Bezug auf die allgemeinen Grundsätze zur Verwertbarkeit von Beweismitteln, insbesondere von belastenden Aussagen in Befragungsprotokollen, wird vorweg auf die vorne (v.a. E. III.B.) gemachten Ausführungen verwiesen. | | b) Im Stadium der Vorermittlungen finden regelmässig polizeiliche Erstgespräche statt – z.B. mit Personen, die sich am Tatort befinden –, u.a. damit sich die Ermittlungsbehörden einen Überblick über die Tat verschaffen können. Derartige informelle Befragungen sind im Polizeirapport zu erwähnen (Häring, BSK-StPO, Art. 142 N 6).