V. Schuldpunkt Vorfall 2 | | | | A. Anklagesachverhalt Vorfall 2 | | 1. Zusätzlich zum soeben behandelten „Vorfall Holenstein“ wird dem Beschuldigten in der Anklageschrift vom 27. Januar 2014 (act. 2) vorgeworfen, er habe am 24. Oktober 2012 erfolglos versucht, in die Liegenschaft von D.______ einzubrechen. Weil der Beschuldigte von D.______ gestört worden sei, habe er den Diebstahl und den Hausfriedensbruch nicht zu Ende führen können. Er habe aber eine Lampe und einen Bewegungsmelder im Eingangsbereich beschädigt, wodurch ein Sachschaden in unbestimmter Höhe entstanden sei.