Hirnerschütterung und Schädelbruch verbunden mit teilweisem Gehörverlust und Ohrensausen sowie verschiedene Schnittwunden im Gesicht, deren Heilung nicht spurlos zu erwarten ist; Spitalaufenthalt dauert zwei Wochen, Arbeitsunfähigkeit zu 100 % etwa einen Monat und weitere zwei Wochen zu 50 % (BGE 101 IV 381); Unbrauchbarmachen des Hüftgelenks, was zur Einsetzung einer Hüft-Totalprothese führt und ein Krankenlager von etwa 7 Monaten nötig macht (BGE 105 IV 179); Armbruch durch einen Pistolenschuss, was mehrere chirurgische Eingriffe und einen Spitalaufenthalt von mehreren Monaten erfordert;