Stratenwerth/Jenny/Bommer, StGB BT I, § 3 N 41: vor allem Verletzungen, die ein sehr schweres, lang andauerndes Krankenlager zur Folge haben). | | d) In der Rechtsprechung wurde beispielsweise in folgenden Fällen auf schwere Körperverletzung im Sinne von Art. 122 StGB erkannt (vgl. die Übersichten bei Stratenwerth/Wohlers, HK-StGB, Art. 122 N 6 sowie Trechsel/Fingerhuth, PK-StGB, Art. 122 N 11): Trümmerfaktur, die zu fünfmonatiger Bettlägerigkeit führt, zwei Operationen nach sich zieht, nach elf Monaten nicht ausgeheilt ist sowie eine Verkürzung des Beines um 2-3 cm mit wahrscheinlich bleibendem Hinken zurücklässt (BGE 97 IV 8);