(diese Differenz mag sich damit erklären, dass bei B.______ als – zeitweise bewusstlosem Opfer – ein gegenüber unverletzten Personen verändertes Zeitempfinden vorlag), zur Position des Beschuldigten im Verhältnis zu dessen Kollegengruppe beim Aufeinandertreffen mit C.______ und B.______ sowie zur Frage, ob L.______ zum Zeitpunkt des Vorfalls unmittelbar neben ihnen stand oder etwas weiter entfernt (auf Letzteres weist auch der Verteidiger hin [act. 43 S. 6]). Nach dem Gesagten ist die Bemerkung von C.___