und fallen differenziert aus. Letzteres kommt unter anderem dadurch zum Ausdruck, dass C.______ sehr exakt zu den Vorgängen bei B.______ aussagt und von zwei Faustschlägen des Beschuldigten mit dessen rechter Hand berichtet (act. 1/III/21-22), hingegen in Bezug auf die ihren Aussagen nach selber erlittene Ohrfeige offen lässt, ob dieser Schlag auf die linke Seite ihres Gesichts mit der Faust oder mit der Handfläche erfolgte (act. 1/III/19). In den Aussagen von C.______ lassen sich sodann keine Übertreibungen ausmachen, äussert sie doch vielmehr auch den Beschuldigten entlastende Angaben wie z.B., dass dieser den am Boden liegenden B.______ nicht getreten habe (act. 1/0/13;