___ – wie er in jeder Befragung angab – bewusstlos, so konnte er nicht mitbekommen haben, was nach dem einen Faustschlag bzw. den zwei Faustschlägen geschah. Dennoch gab er in der zweiten polizeilichen Einvernahme an, nachdem er zu Boden gefallen sei, sei der Beschuldigte in Richtung Parkplätze weggerannt (act. 1/III/12). Bei der staatsanwaltlichen Einvernahme erklärte er sodann (act. 1/0/03), der zweite Faustschlag sei gegen seine linke Wange erfolgt, nachdem er sein Gesicht zuvor noch zur Seite gewendet habe, und dann sei er zu Boden gefallen. Dem steht die Aussage von B.____