__ von Einvernahme zu Einvernahme leicht unterschiedliche Aussagen zur Anzahl Kollegen in der Gruppe des Beschuldigten („ungefähr fünf Männer“ [act. 1/III/02], „vier Männer“ [act. 1/III/11], „einige Kollegen“ [act. 1/0/03]) und zur örtlichen Position der Gruppe bzw. jener des Beschuldigten innerhalb derselben (die Männergruppe sei neben ihm und C.______ gestanden [act. 1/III/02] vs. diese sei zu ihnen gelaufen, wobei zwei Männer weiter vorne als die anderen gelaufen seien und er nicht wisse, in welcher Position der Beschuldigte gelaufen sei [act. 1/III/11] vs. der Beschuldigte sei einer der Vordersten gewesen [act. 1/0/04]), doch geht es dabei lediglich um ein Randgeschehen.