__ aggressiv geschaut haben soll und er das Gefühl gehabt habe, angegriffen zu werden. Entsprechende Aussagen erfolgen erst in der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 14. Januar 2014 (act. 1/0/08) und an der Berufungsverhandlung (act. 62 S. 8). | | c) All diese Aspekte deuten darauf hin, dass der Beschuldigte sich seine Version der Geschehnisse zurechtlegte und mit zunehmender Anzahl der Einvernahmen in einigen Punkten noch verfeinerte, um sich in einem günstigeren Licht erscheinen zu lassen. Aber auch innerhalb seiner Version der Geschehnisse ist eine gewisse Widersprüchlichkeit bzw. fehlende Logik auszumachen: