42 E. III.2.6.) – die erste Phase des Aufeinandertreffens mit B.______ ab der polizeilichen Einvernahme vom 13. Mai 2015 mit jeder Befragung zunehmend zugespitzter bzw. etwas bedrohlicher darstellte: Konkret gab er zunächst an, B.______ habe ihn mit der Hand „geführt“ (act. 1/II/24), dann sagte er aus, B.______ habe seine Hand vor ihn gehalten (act. 1/0/07) und später sprach er gar davon, dass B.______ ihm die Hand auf seine Brust gelegt habe (act. 19 S. 2; act.