Objektiv wird von einem „immer noch prominenten“ Kieferwinkel links und einem ausgeprägten Masseter links berichtet, ebenfalls von der besagten Zahnfehlstellung der Unterkieferfront, wobei diesbezüglich festgehalten wird, diese sei auch bereits auf dem allerersten Tomographenbild nach dem Unfall zumindest in Ansätzen zu sehen gewesen. Im Übrigen wird ein unauffälliger Verlauf geschildert (gewöhnliche Okklusion, keine Geräusche, kein mentaler Kompressions- oder Distraktionsschmerz). | | 3. Vom Hausarzt von B.______, Dr. med. W.______, liegen zwei ärztliche Zeugnisse bei den Akten.