Der Verlauf habe sich komplikationsfrei gestaltet und B.______ habe am 24. Oktober 2013 in gutem Allgemeinzustand nach Hause entlassen werden können. Bis am 28. Oktober 2013 habe er Antibiotika einzunehmen und sich während zwei Wochen mittels weicher Kost zu ernähren. Vom 16. Oktober 2013 (recte wohl 23. Oktober 2013, vgl. act. 70/31) bis am 3. November 2013 bestehe eine Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent. | | d) In einem Kostengutsprachegesuch vom 11. April 2014 (act. 23/3 = act. 33/1) hält PD Dr. Dr. V.______ sodann fest, bei B.______ liege eine schmerzhafte „ausgeprägte Hypertrophie des musculus masseter linksseitig“ (übermässige Vergrösserung des linksseitigen Kaumuskels) vor.