Am 4. April 2013 sei B.______ ohne Komplikationen nach Hause entlassen worden. Insbesondere habe sich bei Austritt die Haut allseits intakt ohne Schwellungen gezeigt und die Kiefergelenke seien ohne Auffälligkeiten. Die Mundöffnung sei gerade, die Zungenbeweglichkeit gut und die Wundränder unauffällig.