Bei zwei ambulanten Nachkontrollen am 10. April 2013 und am 23. April 2013 habe sich ein regelrechter Heilungsverlauf gezeigt. Arbeitsunfähigkeit habe bis zum 12. April 2013 bestanden. Die Beschreibung des Vorfallhergangs (wie das Kantonsspital Glarus erwähnt PD Dr. Dr. V.______ einen Faustschlag) sei für die erlittenen Verletzungen des Unterkiefers schlüssig. | | b) Im Austrittsbericht des Universitätsspitals Zürich vom 4. April 2013 (act. 23/1 = act. 33/6) werden ebenfalls die soeben genannten Diagnosen aufgeführt. Ferner geben die Ärzte an, der unmittelbare Verlauf nach der Operation vom 30. März 2013 sei komplikationsfrei verlaufen. Am 4. April 2013 sei B.____