| | | | F. Aussagen von I.______ | | Die von der Anklägerin am 24. Januar 2014 als Zeugin befragte I.______ sagte aus (act. 1/0/16-18), sie sei am 29. März 2013 im „[...]“ im Ausgang gewesen und habe an anderen Abenden dort als Bardame gearbeitet. Sie habe damals zur fraglichen Zeit die Schwester ihres Freundes vom „[...]“ nach Murg gefahren. Als sie zum Auto gegangen sei, habe sie B.______ und C.______ am Weg am Geländer stehen gesehen. Als sie zurückgekehrt sei, habe sich B.______ seinen Mund gehalten und alles sei voller Blut gewesen. Sie habe B.______ gefragt, ob es gehe, worauf dieser die Hand weggenommen habe und „ja“ gesagt habe. Es habe „grausig“ ausgesehen.