indes nicht getreten, als dieser am Boden gelegen sei. Die Kollegengruppe sei zirka zwanzig Meter davon entfernt gestanden und deren Mitglieder hätten realisiert, was sich ereignet hatte, zumal L.______, ein Kollege des Beschuldigten, zu ihnen gekommen sei und gefragt habe, ob alles in Ordnung sei. B.______ habe den Beschuldigten nicht provoziert, sondern sei mit ihr ins Gespräch verwickelt und darauf konzentriert gewesen, als der Beschuldigte zu ihnen gekommen sei. Ob der Beschuldigte alkoholisiert gewesen sei, könne sie nicht beurteilen, er habe aber nicht nach Alkohol gerochen, sei nicht getorkelt und habe auch nicht „gelallt“. | | | | F. Aussagen von I.__