Sie seien befreundet, aber kein Paar gewesen. Vom Vorfall habe sie keine Verletzungen davongetragen, sondern lediglich in jenem Moment einen Schock erlitten. Sie sei am 29. März 2013 um zirka 02.00 bis 02.15 Uhr mit B.______ zusammen beim „[...]“ im Freien gestanden, als eine Gruppe Jugendlicher dahergekommen sei. Bei der Gruppe habe es sich um Kollegen des Beschuldigten gehandelt. Der Beschuldigte selber sei in einem Abstand von zirka vier bis fünf Metern der Gruppe nachgefolgt und habe dann „irgend einen Spruch“ geäussert. Sie habe ihm geantwortet, wisse aber nicht mehr, was genau.