Sie bestätigte die anlässlich ihrer polizeilichen Befragungen gemachten Aussagen und erklärte, sie habe den Beschuldigten vom Sehen her gekannt, ihn schon im Ausgang getroffen und mit einigen seiner Kollegen Kampfsport betrieben. Auch am fraglichen Abend habe sie die Kollegengruppe des Beschuldigten im „[...]“ wahrgenommen, aber mit dem Beschuldigten habe sie im „[...]“ nicht gesprochen. B.______ sei seit rund viereinhalb bis fünf Jahren ein recht guter Kollege von ihr. Sie hätten sich bis vor einem halben Jahr jeweils am Wochenende gesehen. Sie seien befreundet, aber kein Paar gewesen.