Kaputtgegangen sei die Brille nicht. Unmittelbar nach dem Schlag habe sie Schmerzen gehabt, danach habe sie sich auf B.______ konzentriert und nicht mehr auf Ihr eigenes Befinden geachtet. Am folgenden Tag habe sie aber wegen des Schlags des Beschuldigten Kopfschmerzen gehabt. Auf den Schlag des Beschuldigten habe sie nicht reagiert, vielmehr sei sie geschockt gewesen, weil sie überhaupt nicht damit gerechnet habe. Die anderen Ausländer seien weitergegangen und bereits bei den Parkplätzen in zirka zehn Meter Entfernung gestanden. Sie hätten zwar mitbekommen, was der Beschuldigte getan habe, hätten aber selber nicht bei der Auseinandersetzung mitgewirkt.