Nachdem alsdann B.______ den Beschuldigten gefragt habe, was dies solle, habe dieser auch B.______ mit der rechten Faust zweimal ziemlich weit ausholend ins Gesicht (Mundgegend) geschlagen. Daraufhin sei B.______ wie ein Sack umgekippt und „wie im Dilirium“ gewesen. Er habe komische Sachen gesprochen und nicht begriffen, dass er verletzt sei. Auch habe B.______ stark geblutet, das gesamte Gesicht sei blutüberströmt gewesen. Ob ihr der Beschuldigte eine Ohrfeige gegeben habe oder sie mit der Faust geschlagen habe, wisse sie nicht. Ihre Brille sei aber weggeflogen und sie habe nicht mehr viel gesehen. Kaputtgegangen sei die Brille nicht.