Zuvor seien sie beide seit zirka 23.00/24.00 Uhr im „[...]“ im Ausgang gewesen, wobei sie zwei bis drei Vodka mit Red Bull getrunken habe. Eine Gruppe von zirka sechs bis sieben Ausländern sei vom Ausgangslokal „[...]“ oder vom anderen Ausgangslokal „[…]“ her an ihnen vorbeigegangen. Dann habe der Beschuldigte etwas zu B.______ und zu ihr gesagt – was genau wisse sie nicht mehr. Sie hätten freundlich etwas völlig Normales geantwortet, da sie beide gut aufgelegt gewesen seien. Daraufhin habe der Beschuldigte ihr gleich – wohl mit der rechten Hand – einmal auf die linke Gesichtsseite geschlagen. Nachdem alsdann B.__