Dann sei er zu den Parkplätzen hochgegangen, wo sich bereits S.______ (Betreiber des „[...]“), C.______ und sein Kollege R.______ wie auch zwei bis drei Männer der fraglichen Ausländergruppe befunden hätten. Der Beschuldigte sei nicht mehr vor Ort gewesen. Aus der Stimmung der Gruppe schliesse er, dass der Beschuldigte sicherlich betrunken gewesen sei. Die Heilung seiner Verletzungen verlaufe gut, abends habe er aber immer noch starke Kiefer- und Kopfschmerzen und der Bluthochdruck sei noch nicht in Ordnung. Auch leide er nach wie vor unter Schlafproblemen. Sodann müsse er wahrscheinlich eine Zahnkorrektur vornehmen. Er könne noch nicht beissen und müsse noch Schmerzmittel nehmen.