S. 3 ff.) an, er könne sich an den Vorfall nicht mehr in jedem Detail erinnern, jedenfalls seien aber B.______ und er aufeinandergestossen, als er mit seinen Kollegen nach Hause habe gehen wollen. B.______ habe die Hand vor seine Brust gestellt und habe einen bösen Blick gehabt. Dann habe er blöderweise mit einem Schlag reagiert, er habe damit aber keine Schlägerei bewirken wollen. Er habe gegen B.______ mit der rechten Faust einmal zugeschlagen (er sei „eher Rechtshänder“) und sei daraufhin weitergegangen. Wie heftig der Faustschlag gewesen sei, könne er nicht sagen, er habe sich nicht darauf konzentriert, sondern einfach blöd reagiert.