_ nicht geohrfeigt zu haben. Mit dem Kopf nach unten gerichtet sei er betrunken aus dem „[...]“ den Weg in Richtung Parkplatz hochgegangen. Dabei habe er B.______ und C.______ gesehen. B.______ sei plötzlich vor ihm gestanden und habe die Hand auf seine Brust gelegt. Er habe die Hand weggeschoben und sei weitergegangen. B.______ habe etwas gerufen, worauf er sich umgedreht habe und B.______ sich gegen ihn gestellt habe. Darauf habe er mit einem Faustschlag reagiert. Er könne sich nicht daran erinnern, dass ein eigentlicher kurzer Wortwechsel mit B.______ und/oder C.______ stattgefunden hätte. | | 6. Schliesslich gab der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung vom 28. August 2015 (act. 62