Er (der Beschuldigte) habe ihn liegen gelassen und sei weitergegangen, habe aber gesehen, dass sich mehrere Leute um B.______ kümmerten. Er sei in Begleitung von vier Kollegen (K.______, L.______, O.______ und M.______) gewesen und habe sich betrunken gefühlt. Er wisse aber nicht mehr, wie viel Alkohol er getrunken habe. Daran, dass er mit seinen Kollegen in Überzahl war, habe er im Moment des Vorfalls nicht gedacht, sondern er habe nur B.______ und sich gesehen. | | 5. Am 18. Juni 2014 hielt der Beschuldigte in der vorinstanzlichen Hauptverhandlung (act. 19 S. 2 f.) daran fest, B.______ einen einzigen Faustschlag verpasst zu haben, hingegen C.______ nicht geohrfeigt zu haben.