In diesem Moment habe er weder den Barbesitzer S.______ noch Mitarbeitende des Sicherheitsdienstes gesehen. L.______ und K.______ hätten dann Hilfe geleistet und ihm danach gesagt, dass B.______ und C.______ betrunken gewesen seien. Ausser ihm habe niemand B.______ geschlagen. C.______ habe er nicht angefasst. Mit ihr habe er „nichts zu tun“ gehabt, insbesondere habe er sie nicht ins Gesicht geschlagen. Er sei betrunken gewesen, nicht so wie er normalerweise sei. Er habe recht viel getrunken – was genau, wisse er nicht mehr, u.a. aber Vodka und „Champagner Café de Paris“. In der Folge sei er ins Zentrum von Glarus gelaufen, von wo er seinen Cousin K.______ angerufen habe. L.______ und K.___